Die Finanzierung der Kosten in der Wasserwirtschaft erfolgt in Deutschland über unterschiedliche Wege. Die wichtigsten sind:
- Wasserentnahmeentgelte beziehen sich auf die Abgaben, die für Entnahme von Wasser aus Grund- und Oberflächengewässern zu entrichten sind. Das Geld wird dafür genutzt, den Zugang und die Qualität des Wassers zu erhalten.
- Nutzerfinanzierte Entgelte: In der Öffentlichkeit wird häufig der Begriff „Wasserpreis“ als Oberbegriff für alle Entgelte verwendet, die Kund*innen für die Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserbehandlung entrichten. Dabei wird zwischen öffentlich-rechtlichen Entgelten („Beiträge“, „Gebühren“) und privatrechtlichen Entgelten („Preise“) unterschieden werden. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- Steuergelder: Der größte Teil der Gewässerschutzmaßnahmen und Hochwasserschutzmaßnahmen wird über Steuergelder finanziert. Dabei gibt es in Deutschland unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse, die von der EU, dem Bund, den Bundesländern oder den Kommunen stammen. Diese Mittel reichen derzeit aber nicht aus, um alle Anforderungen des Gewässerschutzes zu erfüllen.
Es ist denkbar, dass zukünftig mehrere Finanzierungsmechanismen kombiniert werden müssen, um den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden. Die Herausforderung besteht darin, alle Bereiche des Wassersektors ausreichend zu finanzieren und die Last der Bezahlung fair aufzuteilen.
Wer verschmutzt, zahlt dafür?
Das umweltrechtliche Verursacher*innenprinzip (engl. polluter pays principle) ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen den Verursachenden angelastet werden sollen. Mit anderen Worten, wenn jemand zum Beispiel einen Fluss oder das Grundwasser verschmutzt, sollte er oder sie für die Kosten der Reinigung aufkommen. Das funktioniert, wenn z.B. ein Industrieunternehmen durch Leck in einem Rohr schädliche Abwässer in einen Fluss einleitet und dies direkt zugeordnet werden kann.
In der Praxis ist die Umsetzung dieses Verursacher*innenprinzip oftmals schwer, weil sich nicht immer eindeutig bestimmen lässt, wer einen Schaden verursacht hat oder ob es mehrere Verursachende gibt. So stellt sich beispielsweise die Frage nach dem/der konkreten Verursachenden, wenn durch ein Medikament gewässerschädigende Substanzen in das Wasser gelangen: Ist der/die Verursachende die Pharmaindustrie (Hersteller*innen), die Apotheke (Handel) oder die Personen (Anwender*innen), die es benutzen und die Reste nicht über den Hausmüll, sondern über die Toilette entsorgen?
Auch bei den Nitrateinträgen in das Grundwasser lässt sich selten zuordnen, von welchem Acker oder welcher Fläche wie viel Nitrat durch den Boden in das Grundwasser sickert. Hier kommt deswegen bislang das „Gemeinlastprinzip“ zum Tragen: Die Kosten werden auf alle umgelegt, weil sie eben nicht einem/einer Verursachenden allein zuzuordnen sind.