Finanzierung muss möglich sein

Erstellt von Philipp am 10.02.2021 um 18:19 Uhr

- Landwirtschaft steht zu ihrer Verantwortung beim Gewässerschutz
-Verursacherprinzip bei Verunreinigung von Oberflächen- oder Grundwasser in Landwirtschaft aufgrund diffuser Eintragspfade nicht anwendbar, kausaler Zusammenhang meist nicht herstellbar.
-Verursacherprinzip hinreichend über das landwirtschaftliche Fachrecht (Düngeverordnung, Pflanzenschutzrecht etc.) und das Wasserrecht verankert. Weiterführende Regelungen müssen in Kooperation mit der Landwirtschaft und gegen Entschädigung bzw. Förderung umgesetzt werden.
-Abgaben auf Pflanzenschutz- und Düngemitteln sind der falsche Weg. Sie verteuern nur die Betriebsmittel und haben keine Lenkungswirkung. Das zeigen Erfahrungen aus Dänemark und Schweden.

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