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Natürlicher Klimaschutz

Bezüge zu anderen Strategien und Programmen

Das ANK ist inhaltlich weit aufgestellt. Es adressiert eine Vielzahl verschiedener Ökosysteme, um die Natur in Deutschland in der Breite zu stärken. Deshalb hat das ANK Bezüge und Querverbindungen zu vielen anderen Programmen und Strategien der Bundesregierung. Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes können aufgrund ihrer hohen Synergiewirkung gleichzeitig zu verschiedenen Zielen und Programmen der Bundesregierung beitragen. Bereits bestehende Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes werden in diesem Aktionsprogramm bewusst mit aufgegriffen.

Insbesondere werden einige Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes Teil des Sofortprogramms Klimaschutz für den LULUCF-Sektor sein. Das betrifft Maßnahmen, die in besonderem Maße Einfluss auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors haben. Sie werden im Rahmen des ANK konkreter ausgestaltet und umgesetzt.

Die Maßnahmen des ANK werden außerdem insbesondere auf das Sofortprogramm Klimaanpassung, die Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die Deutsche Nachhaltig­keitsstrategie zur Umsetzung der Vereinte Nationen Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, die Nationale Wasserstrategie, die Nationale Moorschutzstrategie und die geplante Meeresstrategie abgestimmt. Das gleiche gilt für laufende, anlaufende oder geplante Förderprogramme des Bundes, beispielsweise das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ oder das Artenhilfsprogramm, sowie den Klimaschutzplan 2050 und die Deutsche Anpassungsstrategie als bereits bestehende Strategien.

Darüber hinaus ist eine Beschleunigungsoffensive für Renaturierungsprojekte angedacht. Diese soll sowohl der Umsetzung des ANK als auch den anderen genannten Strategien und Programmen zu Gute kommen. Ziel ist es, die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Umsetzung von konkreten Projekten des Natürlichen Klimaschutzes wie auch des Naturschutzes zügiger abgewickelt werden kann. Belastungen für bestehende Gebiete mit hohem Wert für den Natürlichen Klimaschutz oder Naturschutz sollen reduziert und ihr dauerhafter Erhalt dadurch erleichtert werden. Denkbar sind hier entsprechende Vorrangregelungen im Naturschutz-, Bau-, Wasser-, Raumordnungs- oder Flurbereinigungsrecht bzw. die Verringerung der Abgabenlast oder von flächenbezogenen Verpflichtungen.

Wichtig für die Umsetzung von Natürlichem Klimaschutz ist auch eine enge Vernetzung mit den Bundesländern. Gerade im Naturschutz haben die Länder zentrale Zuständigkeiten und vor allem langjährige Erfahrung mit der Planung und Umsetzung von konkreten Projekten vor Ort. Wie Bund und Länder beim Natürlichen Klimaschutz effizient zusammenwirken können, zeigt exemplarisch die im Jahr 2021 beschlossene Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz.

Auch innerhalb der EU und international gibt es viele Prozesse, Initiativen und Vereinbarungen, bei denen der Natürliche Klimaschutz eine wichtige Rolle spielt. Diese werden im Handlungsfeld 10 näher dargestellt.

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