angedacht
"angedacht" ist hier doch schon:
Was fehlt ist die tatsächliche Beschleunigung.
Das ANK ist inhaltlich weit aufgestellt. Es adressiert eine Vielzahl verschiedener Ökosysteme, um die Natur in Deutschland in der Breite zu stärken. Deshalb hat das ANK Bezüge und Querverbindungen zu vielen anderen Programmen und Strategien der Bundesregierung. Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes können aufgrund ihrer hohen Synergiewirkung gleichzeitig zu verschiedenen Zielen und Programmen der Bundesregierung beitragen. Bereits bestehende Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes werden in diesem Aktionsprogramm bewusst mit aufgegriffen.
Insbesondere werden einige Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes Teil des Sofortprogramms Klimaschutz für den LULUCF-Sektor sein. Das betrifft Maßnahmen, die in besonderem Maße Einfluss auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors haben. Sie werden im Rahmen des ANK konkreter ausgestaltet und umgesetzt.
Die Maßnahmen des ANK werden außerdem insbesondere auf das Sofortprogramm Klimaanpassung, die Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Vereinte Nationen Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, die Nationale Wasserstrategie, die Nationale Moorschutzstrategie und die geplante Meeresstrategie abgestimmt. Das gleiche gilt für laufende, anlaufende oder geplante Förderprogramme des Bundes, beispielsweise das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ oder das Artenhilfsprogramm, sowie den Klimaschutzplan 2050 und die Deutsche Anpassungsstrategie als bereits bestehende Strategien.
Darüber hinaus ist eine Beschleunigungsoffensive für Renaturierungsprojekte angedacht. Diese soll sowohl der Umsetzung des ANK als auch den anderen genannten Strategien und Programmen zu Gute kommen. Ziel ist es, die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Umsetzung von konkreten Projekten des Natürlichen Klimaschutzes wie auch des Naturschutzes zügiger abgewickelt werden kann. Belastungen für bestehende Gebiete mit hohem Wert für den Natürlichen Klimaschutz oder Naturschutz sollen reduziert und ihr dauerhafter Erhalt dadurch erleichtert werden. Denkbar sind hier entsprechende Vorrangregelungen im Naturschutz-, Bau-, Wasser-, Raumordnungs- oder Flurbereinigungsrecht bzw. die Verringerung der Abgabenlast oder von flächenbezogenen Verpflichtungen.
Wichtig für die Umsetzung von Natürlichem Klimaschutz ist auch eine enge Vernetzung mit den Bundesländern. Gerade im Naturschutz haben die Länder zentrale Zuständigkeiten und vor allem langjährige Erfahrung mit der Planung und Umsetzung von konkreten Projekten vor Ort. Wie Bund und Länder beim Natürlichen Klimaschutz effizient zusammenwirken können, zeigt exemplarisch die im Jahr 2021 beschlossene Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz.
Auch innerhalb der EU und international gibt es viele Prozesse, Initiativen und Vereinbarungen, bei denen der Natürliche Klimaschutz eine wichtige Rolle spielt. Diese werden im Handlungsfeld 10 näher dargestellt.
angedacht
"angedacht" ist hier doch schon:
Was fehlt ist die tatsächliche Beschleunigung.
Die Maßnahmen sollten auch auf das Bundesprogramm Biologische Vielfalt abgestimmt werden. Dieses bewährte Programm sollte gestärkt werden, um durch innovative Projekte, den natürlichen Klimaschutz zu unterstützen.
Der Umfang des Aktionsprogramms sollt...
Emissionsbilanz des Landnutzungssektors
Hier wäre auch ein Bezug zum Integrierten Treibhausgas Monitoring System (ITMS) sinnvoll, das derzeit beim Deutschen Wetterdienst (DWD) aufgebaut (und in einer aktuellen Ausschreibung auch vom BMBF gefördert) wird. D.h. da gibt es schon Monitoring & E...
Beschleunigungsoffensive
Hier müssen m.E. dringend Anreize für den privaten Naturschutz geschaffen werden!
Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
Zusätzlich sollte hier auch die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 einbezogen werden. Diese wird zwar in der NBS berücksichtigt, jedoch liegt der Entwurf der Neuauflage der NBS noch nicht vor, während die EU Strategie bereits beschlossen ist.
Natürlichen Klimaschutzes wie auch des Naturschutzes zügiger abgewickelt werden kann. Belastungen für bestehende Gebiete mit hohem Wert für den Natürlichen Klimaschutz oder Naturschutz sollen reduziert und ihr dauerhafter Erhalt dadurch erleichtert werden. Denkbar sind hier entsprechende Vorrangregelungen im Naturschutz-, Bau-, Wasser-, Raumordnungs- oder Flurbereinigungsrecht bzw. die Verringerung der Abgabenlast oder von flächenbezogenen Verpflichtungen.
Hier sollte der Bezug zum Bergrecht ebenfalls betrachtet werden. Bergrecht hat sich zukünftig den Belangen der Umwelt- und Naturschutzes unterzuordnen und wie aktuell umgekehrt es der Fall ist.
Programme und Förderinstrumente zur Sicherung kleiner Wildnisflächen sollten sich in die nachhaltige Waldbewirtschaftung integrieren lassen und über bereits bestehende Förderprogramme administriert werden. Entstehende Nutzungseinschränkungen sind durch...
Strategien
auch querschnittsthemen wie z.B. die Fußverkehrsstrategien aus dem KOA oder die Nationale Tourismusstrategie sollten hinsichtlich der Zielsetzung im Sinne des ANK bedacht werden. Damit keine sich gegenseitig ausbremsende Förderkulisse entsteht.
Querverbindungen zum Verkehrs- und zum Bauministerium sollten etabliert werden. CO2-Emissionsstop (Beton) und Versiegelungsstop müssen dringend Vorrang vor Straßen- und Siedlungsbau erhalten!
Insbesondere werden einige Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes Teil des Sofortprogramms Klimaschutz für den LULUCF-Sektor sein. Das betrifft Maßnahmen, die in besonderem Maße Einfluss auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors haben. Sie werden im Rahmen des ANK konkreter ausgestaltet und umgesetzt.
Wirksamkeit für den Klimaschutz sollte sektorübergreifend bewertet werden, da insbesondere aktive Waldbewirtschaftung mit Holzverwendung sektorübergreifend wirkt. ei einer eingeengten Sicht auf den LULUCF-Sektor allein werden die Klimaschutzleistung d...
Blaues Band Deutschland“ o
Die Ausweitung dieses Förderprogrammes auf Gewässer 1. und 2. Ordnung unter Öffnung für die regional zuständigen Wasser- und Naturschutzakteure könnte die Potentialräume für Gewässer-Renaturierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Aue um ein Vielfaches...