Da derzeit unsere Waldbesitzer ihre CO² Speicherleistung nicht anerkannt bekommen und die Ökosystemleistungen weder bewertet noch vergütet werden, sind die Anpassungsmaßnahmen nicht realisierbar.
Navigation
- Einleitung
- Maßnahme 1.1. Nationale Moorschutzstrategie umsetzen
- Maßnahme 1.2. Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz umsetzen und Programm Klimaschutz durch Moorbodenschutz auflegen
- Maßnahme 1.3. Zustand der ungenutzten und geschützten Moore verbessern, Finanzierung von Renaturierungsmaßnahmen
- Maßnahme 1.4. Im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auch für den Moorschutz passende Vereinbarungen mit den Ländern treffen
- Maßnahme 1.5. Neue Wertschöpfungsketten für Paludikultur und Produktvermarktung
- Maßnahme 1.6. Ausstiegsplan für Torfabbau und –verwendung und Entwicklung von Ersatzstoffen
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 3.1. Wiederaufbau von Salzwiesen: Synergien zwischen Naturschutz, extensiver Beweidung und Küstenschutz schaffen
- Maßnahme 3.2. Wiederaufbau von Seegraswiesen und Algenwäldern
- Maßnahme 3.3. Evaluierung CO2-Senkenfunktion mariner Sedimente und Einrichtung von Kohlenstoffschutzzonen
- Maßnahme 3.4. Grundberührende Fischerei und CO2-Speicherfähigkeit von Benthosgemeinschaften und Sediment
- Maßnahme 3.5. Kohlenstoffaufnahme küstenferner Meeresbiotope sowie die Aus- und Wechselwirkungen der Klimakrise auf die marine Biodiversität der Nord- und Ostsee untersuchen
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 4.1. Programm KlimaWildnis – Sicherung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung
- Maßnahme 4.2. Rechtliche Hürden und Neben- und Folgekosten bei Wildnisgebieten begrenzen
- Maßnahme 4.3. KlimaWildnisBotschafter*innen
- Maßnahme 4.4. Erstellung und Umsetzung eines nationalen Wiederherstellungsplans im Zuge der Wiederherstellungsziele der EU
- Maßnahme 4.5. Aktionsplan Schutzgebiete auflegen: Stärkung der Schutzgebiete für den natürlichen Klimaschutz
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 5.1. Biodiversitätsfördernde Mehrung der Waldfläche
- Maßnahme 5.2. Schaffung artenreicher, naturnaher und klimaresilienter Laubmischwälder durch Wiederherstellung und Waldumbau
- Maßnahme 5.3. Finanzielle Anreize für zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald
- Maßnahme 5.4. Schutz von alten, naturnahen Buchenwäldern
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 6.1. Erhalt und Neuanlage von Strukturelementen und Flächen insbesondere der Agrarlandschaften mit einer positiven Klima- und Biodiversitätswirkung gezielt fördern
- Maßnahme 6.2. Umwandlung von Ackerland in dauerhaft zu erhaltendes Grünland insbesondere auf erosionsgefährdeten Standorten oder in Überschwemmungsbereichen
- Maßnahme 6.3. Ökologischen Landbau weiter ausbauen
- Maßnahme 6.4. Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes
- Maßnahme 6.5. Stärkung der Bodenbiodiversität als unverzichtbaren Beitrag für den Natürlichen Klimaschutz
- Maßnahme 6.6. Finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Geräten zur konservierenden Bodenbearbeitung
- Maßnahme 6.7. Maßnahmenkatalog Entsiegelung und Flächenrecycling stärken, Landschaftsebene mitdenken – Grundlagen und Förderung für passgenaue Entsiegelungsprojekte entwickeln
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 7.1. Kommunen bei der Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement unterstützen und entsprechende Rahmenbedingungen setzen
- Maßnahme 7.2. Pflanzung von 150.000 zusätzlichen Stadtbäumen bis 2030
- Maßnahme 7.3. Schaffung von natürlichen StadtKlimaoasen
- Maßnahme 7.4. Leitbild der „wassersensiblen Stadt“ weiterentwickeln und in Umsetzung bringen
- Maßnahme 7.5. Forschung für die Aktivierung von Bundesliegenschaften für die urbane grüne Infrastruktur und Vorbereitung erster Modellvorhaben
- Maßnahme 7.6. Digitale Technologien und Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Maßnahme 7.7. Beratung von Kommunen bei der Stärkung des natürlichen Klimaschutzes im Rahmen der Bauleitplanung
- Maßnahme 7.8. Maßnahmenkatalog Flächensparen - Erarbeitung von Zielvereinbarungen
- Maßnahme 7.9. Stärkung des Bundesprogramms Wiedervernetzung (BPWV) durch den Bau weiterer Querungshilfen
- Maßnahme 7.10. Naturschutzfachliche Einbindung von Querungshilfen an Bundesverkehrswegen
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 8.1. Genauigkeit und Aussagefähigkeit von Emissionsdaten und Prognosen für Berichterstattung verbessern – Verordnung nach § 3a des Klimaschutzgesetzes erlassen
- Maßnahme 8.2. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur überprüfen, die Digitalisierung des Waldmonitoring ausbauen
- Maßnahme 8.3. Nationales Bodenmonitoringzentrum beim Umweltbundesamt einrichten
- Maßnahme 8.4. Weiterentwicklung des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings, um die Beiträge des natürlichen Klimaschutzes zum Biodiversitätsschutz zu ermitteln
- Maßnahme 8.5. Monitoring klimaschutzrelevanter Wirkungen von Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung von Flüssen einschließlich Wasserstraßen
- Maßnahme 8.6. Prognosefähigkeit der Wasserhaushaltsanalysen verbessern
- Maßnahme 8.7. Flächenbedarfe für Gewässerentwicklungskorridore ermitteln
- Maßnahme 8.8. Forschung zu Monitoring und Modellierung von Ökosystemen an Land und im Meer gezielt fördern und KI nutzbar machen
- Maßnahme 8.9. Potentiale der Fernerkundung für den Natürlichen Klimaschutz erschließen
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 9.1. Vertiefte Forschung zum Natürlichen Klimaschutz
- Maßnahme 9.2. Trilaterale Wattenmeerforschung – das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer vor den Herausforderungen von Klimakrise und Biodiversitätsverlust
- Maßnahme 9.3. Angewandte Forschung zu den Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung
- Maßnahme 9.4. Wissenschaftliche Begleitung der Projekte, Programme und Maßnahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
- Maßnahme 9.5. Wissenschaftlichen Beirat zum Natürlichen Klimaschutz beim BMUV einrichten
- Maßnahme 9.6. Etablierung von Agenturen für Natürlichen Klimaschutz (NaKlA)
- Maßnahme 9.7. Maßnahmen aus dem DAS-Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise“ verstetigen und auf natürlichen Klimaschutz ausrichten
- Maßnahme 9.8. Förderrichtlinie zum Natürlichen Klimaschutz für Kommunen insbesondere im ländlichen Raum
- Maßnahme 9.9. Landschaftsplanerische Steuerung des natürlichen Klimaschutzes
- Maßnahme 9.10. Bildung für natürlichen Klimaschutz fördern
- Maßnahme 9.11. Privates Kapital für den natürlichen Klimaschutz mobilisieren
- Weitere Vorschläge einreichen
- Einleitung
- Maßnahme 10.1. Ambitionierte Ausgestaltung von Natürlichem Klimaschutz in allen relevanten EU-Prozessen vorantreiben
- Maßnahme 10.2. Verankerung des Natürlichen Klimaschutzes in internationalen Klimapartnerschaften und in anderen Formaten der bilateralen Zusammenarbeit
- Maßnahme 10.3. Erhöhung der internationalen Finanzierung für natürlichen Klimaschutz als Teil der Biodiversitätsfinanzierung, inklusive durch multilaterale Entwicklungsbanken
- Maßnahme 10.4. Naturbasierte Lösungen verstärkt in der internationalen Zusammenarbeit einbringen
- Weitere Vorschläge einreichen
Natürlicher Klimaschutz
Finanzierung
Die Parteien der Ampelkoalition haben im Koalitionsvertrag festgelegt, das ANK zu entwickeln und dafür eine ausreichende Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds (künftig Klima- und Transformationsfonds) bereitzustellen. Auf dieser Grundlage wurde im Wirtschaftsplan 2022 des EKF/KTF der Titel 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz) eingerichtet und im Finanzplanungszeitraum bis 2026 mit insgesamt 4 Mrd. € ausgestattet.
Der Titel ist für vielfältige Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes vorgesehen und wird wesentlich dazu beitragen, dass die Ziele der Bundesregierung im Natürlichen Klimaschutz erreicht werden können. Er wird auch die wichtigste Finanzierungsquelle für Maßnahmen sein, die mit dem ANK neu aufgelegt werden.
Das ANK wird dabei auch bestehende Maßnahmen und solche, die keiner Finanzierung bedürfen oder sich aus anderen Finanzierungsquellen speisen, mit einbeziehen. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Programms ist aber die Konkretisierung neuer Maßnahmen, die über den EKF-Titel finanziert werden.
insgesamt 4 Mrd. € ausgestattet.
Das Volumen ist gut, sollte aber primär in tatsächliche Maßnahmen fliessen und weniger in Forschung, Planung, Monitoring... Wirksame Maßnahmen sind hinlänglich bekannt.
Anstatt das Geld per Gieskanne übers Land zu kippen oder es mit entsprechendem Bürokratieaufwand unters Volk zu bringen, steckt das Geld lieber in die Forschung, z.B. welche Baumarten Klimastabil sind und wie z.B. Laubholz insbesondere Buche künftig be...
insgesamt 4 Mrd. € ausgestattet.
mit insgesamt "zusätzlichen" ... Mrd.
Das Volumen ist unzureichend und nicht kaum definiert. Werden gleichzeitig bestehende Maßnahmen hier einbezogen oder handelt es sich um "zusätzliche" Mittel?
ANK wird dabei auch bestehende Maßnahmen
also Teil der 4 Mrd. ?
Es sind als Brutto 4 Mrd.
-> netto aber viel weniger?
Wir begrüßen, dass als finanzielle Grundlage der Energie- und Klimafonds (EKF/KTF) herangezogen wird. Als Vertreter des privaten und körperschaftlichen Waldeigentums fordern wir bereits seit Langem eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistung d...
insgesamt 4 Mrd. € ausgestattet.
ernsthaft? 4 Mrd? und für die Bundeswehr 100Mrd. EUR? Was bedroht uns mehr? Klimawandel oder Russland?
Wir begrüßen, dass als finanzielle Grundlage der Energie- und Klimafonds (EKF/KTF) herangezogen wird. Als Vertreter des privaten und körperschaftlichen Waldeigentums fordern wir bereits seit Langem eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistung d...
Die Förderkriterien sollten klar definiert sein und die Förderanträge sollten so einfach wie möglich gestaltet werden. Die Förderrichtlinien sollten im Rahmen der Förderabsicht genügend
Flexibilität aufweisen.
Bitte mit den Geldern soviel Flächen wie möglich in den Naturschutz bringen, Förderprogramme mit Ausgleichsgeldern auf den Weg bringen, Tierhaltung reduzieren, Grünland nicht mehr düngen, statt dessen extensiv beweiden lassen mit nicht mehr als 1 Groß...
Wir von der AGDW begrüßen, dass als finanzielle Grundlage der Energie- und Klimafonds (EKF/KTF) herangezogen wird. Als Vertreter des privaten und körperschaftlichen Waldeigentums fordern wir bereits seit Langem eine angemessene Honorierung der Klimasch...
Wir von der AGDW begrüßen, dass als finanzielle Grundlage der Energie- und Klimafonds (EKF/KTF) herangezogen wird. Als Vertreter des privaten und körperschaftlichen Waldeigentums fordern wir bereits seit Langem eine angemessene Honorierung der Klimasch...
Die Parteien der Ampelkoalition haben im Koalitionsvertrag festgelegt, das ANK zu entwickeln und dafür eine ausreichende Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds (künftig Klima- und Transformationsfonds) bereitzustellen. Auf dieser Grundlage wurde im Wirtschaftsplan 2022 des EKF/KTF der Titel 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz) eingerichtet und im Finanzplanungszeitraum bis 2026 mit insgesamt 4 Mrd. € ausgestattet.
Wir begrüßen, dass als finanzielle Grundlage der Energie- und Klimafonds (EKF/KTF) herangezogen wird. Als Vertreter des privaten und körperschaftlichen Waldeigentums fordern wir bereits seit Langem eine angemessene Honorierung der Klimaschutzleistung d...
Wirtschaftsplan 2022 des EKF/KTF der Titel 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz)
Wälder binden jährlich bis 127 Millionen Tonnen CO2 (inkl. der Holznutzung). Dies entspricht 14 % des jährlichen CO2-Ausstoßes der deutschen Volkswirtschaft. Eine Finanzierung der Klimaschutzleistung über den KTF ist daher fair, logisch und gerecht.
Bitte klären, ob die Kofinanzierung europäischer Programme wie LIFE möglich sein wird. Dies könnte die Wirkung des ANK deutlich erhöhen und erhebliche zusätzliche Mittel mobilisieren.
Das ANK wird dabei auch bestehende Maßnahmen und solche, die keiner Finanzierung bedürfen oder sich aus anderen Finanzierungsquellen speisen, mit einbeziehen. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Programms ist aber die Konkretisierung neuer Maßnahmen, die über den EKF-Titel finanziert werden.
Es ist zu bedenken, dass die Vorgaben der EU und der deutschen Waldstrategie vorsehen, dass 10% der Landesfläche unter strengem Schutz stehen (keine Ernte). Dieses Ziel ist nicht umsetzbar ohne Beteiligung des Privatwaldes, und dies sollte honoriert we...
Anstatt teure Renaturierungsmaßnamen durchzuführen, ist es sinnvoller Flächen vor unsinniger Bebauung zu schützen. Biotopvernetzngslinien werden durch Gewerbe oder Wohnbeauungsgebiete versiegelt. Kaltluftentstehungsgebieze werden überbaut. Usw. Heutzu...
Vergütungen für Leistungen, die der Waldbesitzer der Allgemeinheit erbringt, sind schon seit langem überfällig. CO2 Speicher, Wasser und Erholung sind die offensichtlichsten.